Mit ärztlicher Verordnung


Erfolgt die Behandlung aufgrund einer ärztlichen Verordnung, wird sie, mit Abzug des Selbstbehaltes, von Ihrer Krankenkassen-Grundversicherung übernommen. Die Kosten setzen sich aus einer Sitzungspauschale und einer Weg- und Zeitentschädigung zusammen. Sie sind an den Tarifvertrag von physioswiss gebunden.



Als Privatzahler


Als Privatzahler können Sie sich auf eigene Rechnung auch ohne ärztliche Verordnung beraten und behandeln lassen. In diesem Fall werden die Kosten individuell nach Aufwand und Anfahrtsweg berechnet. Genauere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.

Personal Training

Wird nach Aufwand verrechnet und wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Preise inkl. Anfahrtsweg.